AGB ab dem 7. August 2023

Geltungsbereich der allgemeinen Verkaufsbedingungen

01
Anwendungsbereich der allgemeinen geschäftsbedingungen
  • 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AGB“ oder „Vereinbarung“) werden zwischen MYFOOD, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit einem Stammkapital von 31.110 Euro, eingetragen im RCS unter der Nummer 815 248 786, mit Sitz abgeschlossen ist 43, route Ecospace 67120 Molsheim (im Folgenden das „Unternehmen“) und dem Kunden (im Folgenden der „Kunde“). Der Kunde und das Unternehmen werden einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
  • 1.2. Das Unternehmen betreibt eine unter der Adresse myfood.eu erreichbare Internetseite, auf der es ist Produkte und Dienstleistungen sowie der Online-Verkauf und/oder die Reservierung von Produkten angeboten werden ( im Folgenden die „Site“).
  • 1.3. Die AGB gelten kraft Gesetzes für die Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem/den Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verkauf der folgenden Produkte und Dienstleistungen (die „Produkte“) sowie für alle anderen Produkte oder Dienstleistungen angeboten von der Gesellschaft an jedem Ort und zu jeder Zeit:
    – Verkauf und Installation von intelligenten Gewächshäusern, wie sie vom Unternehmen zum Verkauf angeboten werden;
    – Bereitstellung von Wartungsdiensten in Bezug auf die intelligenten Gewächshäusern;
    – Beratung und Betreuung der Kunden.
02
Anwendung und vollstreckbarkeit der AGB
  • 2.1. Der Zweck der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht darin, die Bedingungen zu definieren, unter denen das Unternehmen Produkte verkauft, wie sie Kunden angeboten werden. Sie gelten daher für jede Bestellung („Bestellung“) von Produkten, die vom Kunden aufgegeben werden.
  • 2.2. Der Kunde erklärt, dass er diese AGB gelesen und akzeptiert hat, bevor er die Bestellung aufgibt.
  • 2.3. Die Bestätigung der Bestellung gilt daher als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden regelmäßig aktualisiert. Es gelten die geltenden AGB sein diejenigen , die am Tag der Bestellung in Kraft sind ist platziert .
  • 2.4. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden sind gegenteilige Bedingungen gegenüber dem Unternehmen nicht durchsetzbar, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt sie dem Unternehmen zur Kenntnis gebracht wurden.
  • 2.5. Die Tatsache, dass das Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt von einer Bestimmung dieser AGB keinen Gebrauch macht, kann nicht als Verzicht darauf ausgelegt werden, später von einer Bestimmung dieser AGB Gebrauch zu machen.
03
Bestellung und ausführung des verkaufs
  • 3.1. Das Unternehmen bietet dem Kunden drei Arten von Bestellungen an, nämlich:
    • 3.1.1. Eine Bestellung, die Gegenstand eines detaillierten Angebots des Unternehmens ist und die an den Kunden gesendet wird (im Folgenden das „Angebot“);
    • 3.1.2. Eine Bestellung in Form einer Online-Reservierung von Produkten über die Website zu dem auf der Website angegebenen Preis;
    • 3.1.3. Ein Angebot, die Produkte zu mieten.
  • 3.2. Im Falle eines Angebots oder einer Reservierung umfassen die dem Kunden mitgeteilten Elemente alle Informationen zu den bestellten Produkten sowie deren Preis und gegebenenfalls die Lieferfristen und die Fertigstellung bestimmter Dienstleistungen.
  • 3.3. Jede vom Kunden erteilte und unterzeichnete Bestellung ist eine feste und endgültige Verpflichtung, die nicht angefochten werden kann. Nur die vom Unternehmen validierten Elemente sind für dieses bindend.
  • 3.4. Änderung der Bestellung durch den Käufer:
    Da Bestellungen endgültig und unwiderruflich sind, unterliegt jeder Änderungsantrag des Kunden der Annahme durch das Unternehmen.
    Änderung der Bestellung durch das Unternehmen:
    Das Unternehmen verpflichtet sich, ein Produkt zu liefern, das dem vom Kunden bestellten Produkt entspricht.
    Das Unternehmen kann jedoch Änderungen an dem bestellten Produkt oder der bestellten Dienstleistung infolge technischer Entwicklungen auf dem betreffenden Gebiet ohne Entschädigung für den Kunden vornehmen.
04
Zusammenarbeit der Parteien
  • 4.1. Der Kunde verpflichtet sich, jede Diskussion mit dem Unternehmen zu akzeptieren, wenn letzteres der Ansicht ist, dass ein Austausch für die ordnungsgemäße Erbringung der vom Vertrag abgedeckten Dienstleistungen erforderlich ist.
    Im Allgemeinen verpflichtet sich der Kunde, uneingeschränkt mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten, um es in die bestmöglichen Bedingungen zu versetzen, um die Dienstleistungen zu erbringen und das/die Produkt(e) zu liefern.
    In dieser Hinsicht erkennt der Kunde an, dass seine Beteiligung und Zusammenarbeit erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch das Unternehmen sicherzustellen.
  • 4.2. Die Parteien vereinbaren, zusammenzuarbeiten , um die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Vereinbarung sicherzustellen, und sich insbesondere gegenseitig Informationen, Login und Passwort oder andere Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vereinbarung durch das Unternehmen nützlich sind. Die Lieferung der oben genannten Artikel muss auf Anfrage so schnell wie möglich erfolgen, um die Lieferung und Installation der Produkte nicht zu verzögern.
  • 4.3. Im Falle des Eintritts eines Ereignisses, das geeignet ist, die Ausführung der Dienstleistung zu verzögern, muss die von dem Ereignis betroffene Partei die andere Partei unverzüglich mit einem der Dringlichkeit der Situation angemessenen Kommunikationsmittel benachrichtigen.
    Der Kunde kann das Unternehmen nicht für eine Verzögerung bei der Erbringung der Dienstleistung verantwortlich machen, wenn es die Übermittlung von für die Erbringung der Dienstleistung wesentlichen Informationen verzögert oder verweigert. Darüber hinaus wird der Kunde darüber informiert, dass dies zu zusätzlichen Kosten führen kann, die er wie hierin angegeben zu tragen hat.
  • 4.4. In Ermangelung einer Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und dem Unternehmen kann der Kunde das Unternehmen nicht für die Nichterbringung der hierin vorgesehenen Dienstleistungen verantwortlich machen.
05
Pflichten des Kunden
  • 5.1. Angesichts der Art der vom Unternehmen verkauften und angebotenen Produkte erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass er einer Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem Unternehmen unterliegt.
    in Bezug auf die von der Gesellschaft an ihn gerichteten Anfragen unterliegt, um es letzterer zu ermöglichen, die vom Kunden bestellten Dienstleistungen zu erbringen. Die Zusammenarbeit des Kunden mit dem Unternehmen ist daher ein entscheidender Faktor für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistungen.
  • 5.2. In diesem Zusammenhang erkennt der Kunde den Inhalt der vorvertraglichen Informationen an, die ihm von der Gesellschaft vor Annahme des vorliegenden Vertrages mitgeteilt wurden und hier zugänglich sind.
    Daher wird der Kunde darüber informiert, dass es in seiner Verantwortung liegt, das Land vorzubereiten, auf dem die bei der Gesellschaft bestellten Produkte geliefert und installiert werden.
    Der Kunde wird insbesondere:
    • Stellen Sie sicher und übernehmen Sie sowohl technisch als auch finanziell die Vorbereitung des Grundstücks für die Installation des Produkts, wobei angegeben wird, dass es für die Wahl des Installationsorts des Produkts verantwortlich ist, der mindestens ein gut beleuchteter, zugänglicher und nicht aufgrund der Art des Produkts überflutbares Gebiet. Dazu gehört auch die Einebnung des Bodens .
    • Stellen Sie eine 220-V-Stromversorgung mit Ummantelung, Verkabelung oder Graben bereit, die speziell für Außenbedingungen ausgelegt sind. Beachten Sie, dass die Stromversorgung direkt von einer Schalttafel erfolgen muss, die mit einem 16-mA-Differentialschutzschalter ausgestattet ist.
    • Stellen Sie eine ausreichend zugängliche Wasserversorgung in unmittelbarer Nähe des Produkts bereit, um eine effiziente und optimale Versorgung der Becken des Produkts zu ermöglichen.
    • Wenn Sonnenkollektoren installiert werden sollen, untersuchen Sie den Standort speziell, um eine optimale Nutzung der Sonnenkollektoren zu ermöglichen.
    • Stellen Sie sicher, dass es alle städtebaulichen Vorschriften einhält und, falls zutreffend, alle behördlichen Genehmigungen eingeholt hat.
    • Ermöglichen Sie den Zugang zum Lieferwagen des Produkts, indem Sie eine asphaltierte oder betonierte Zufahrtsstraße von mindestens 3,80 Metern Breite bereitstellen, die Stein- oder Erdstraßen ausschließt. Darüber hinaus muss der Entladebereich so eingerichtet sein, dass das Entladen des Produkts möglich ist. Diese Fläche darf nicht geschottert werden, da sonst die Entladung nicht durchgeführt werden kann und zu Lasten des Auftraggebers geht.
    • Stellen Sie im Falle eines Abonnements für den Installationsservice eine Speicherlösung für das Produkt innerhalb von 20 Metern vom Installationsbereich des Produkts bereit. Andernfalls entscheidet der Installateur, ob er die zusätzliche Handhabung übernimmt oder nicht.
  • 5.3. Darüber hinaus muss der Kunde dem Unternehmen alle Informationen mitteilen und zur Verfügung stellen, die die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen ermöglichen , damit das Unternehmen seine Bedürfnisse und Anforderungen verstehen kann.
  • 5.4. Im Falle der Vorbereitung des Geländes (Planung, Geometrie, Körnung des Betons, Außenräumung) übernimmt die Gesellschaft die gesamte Verantwortung für die Anwesenheit des Wassers auf dem Server im Innenbereich. Außerdem ist die Umgebung häufig mit Kondensation, Luftfeuchtigkeit und Ablagerungen behaftet, die die Funktion der Geräte nicht beeinträchtigen.
  • 5.5. Der Kunde stellt auch alle Materialien oder Elemente zur Verfügung, die es dem Unternehmen ermöglichen, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
  • 5.6. Im Rahmen eines Installationsprogramms wird dem Kunden ein Qualifikationsfragebogen zur Validierung seiner Installationskompetenzen zur Verfügung gestellt. Als Assistent kann der Kunde den Support per E-Mail, Nachricht an Teams und einen Anrufbeantworter vor dem Team erhalten. Für den Fall, dass es bei der Installation zu Schwierigkeiten kommt (Kasten, Werkzeughand oder technisches Fachwissen usw.), behält sich die Société das Recht vor, veraltete Elemente oder zusätzliche Druckerzeugnisse zu rekonstruieren.
  • 5.7. Der Kunde kann zur Teilnahme an Produktentwicklungsprogrammen eingeladen werden. Die Société übernimmt keine Garantie für Ergebnisse oder Lieferzeiten für das Material während der Entwicklung.
  • 5.8. Neben den vorstehenden Verpflichtungen verpflichtet sich der Auftraggeber auch, den vereinbarten Preis pünktlich zu zahlen.
06
Lieferzeit
  • 6.1. Das Unternehmen verpflichtet sich, die im Zeitplan festgelegte und dem Kunden im Angebot angegebene Lieferzeit einzuhalten.
  • 6.2. Das Unternehmen verpflichtet sich, den Kunden über das Eintreten von Ereignissen zu informieren, die sich voraussichtlich negativ auf die Lieferzeit der Dienstleistung auswirken.
  • 6.3. Maßgebend für den Auftraggeber ist das Datum des Wareneingangs beim Auftraggeber. Das Unternehmen akzeptiert dieses Datum als Frist für die Lieferung der Waren und ist der Ansicht, dass der im Zeitplan angegebene Zeitrahmen für die Lieferung ausreichend ist.
  • 6.4. Ungeachtet des Vorstehenden ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, den genannten Zeitplan einzuhalten, wenn ein Fall höherer Gewalt im Sinne der Rechtsprechung und des Artikels 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt, der die Einhaltung der Fristen unmöglich machen würde. Hierzu zählt insbesondere jedes für eine Epidemie oder Pandemie charakteristische Ereignis.
  • 6.5. Darüber hinaus erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass die von der Gesellschaft angekündigte Frist nur eingehalten werden kann, wenn die Verpflichtungen des Kunden erfüllt sind, insbesondere die Verpflichtungen zur Zusammenarbeit und Zusammenarbeit zwischen den Parteien.
07
Preise und Zahlungsbedingungen der Bestellung
  • 7.1. Die Preise sind im Angebot oder auf der Website in den Beschreibungen der Produkte angegeben, in Euro und ohne Steuern und alle Steuern.
  • 7.2. Der Gesamtbetrag wird in der Zusammenfassung im Angebot oder auf der Website angegeben, bevor der Kunde diese AGB akzeptiert und seine Bestellung bestätigt. Diese Gesamtsumme ist angegeben inklusive aller Steuern.
  • 7.3. Die Produktbestellung ist in Euro zu zahlen. Die Zahlungsbedingungen werden je nach Situation vom Unternehmen auf der Website oder im Angebot angegeben.
  • 7.4. Außer im Fall von Sonderkonditionen, die sich insbesondere auf das Mietangebot beziehen, beinhaltet die Zahlung eine Anzahlung von 30 % zum Zeitpunkt der Bestellung und den Restbetrag bei Lieferung.
  • 7.5. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Ausführung und/oder Lieferung eines Auftrags unabhängig von Art und Umfang der Ausführung auszusetzen oder zu stornieren, falls ein vom Kunden an das Unternehmen fälliger Betrag nicht oder nur teilweise bezahlt wird, oder im Falle eines Zahlungsvorfalls für eine Bestellung.
  • 7.6. Darüber hinaus wird jede Verzögerung aufgrund mangelhafter Vorbereitung des Auftraggebers oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen mit 150 Euro (inkl. MwSt.) für jeden zusätzlichen halben Arbeitstag in Rechnung gestellt, die der Auftraggeber ausdrücklich akzeptiert.
  • 7.7. Wenn das Unternehmen aufgrund eines fehlenden oder defekten Teils zu einem Kundendienst verpflichtet ist, muss der Kunde zunächst den gesamten Restbetrag der Zahlung erhalten haben. Jegliche Zurückhaltung der Zahlung durch den Kunden gilt als Zahlungsverzug (siehe Artikel 8).
  • 7.8. Wenn der Kunde außerdem beabsichtigt, von einer Finanzierungslösung zu profitieren, die von einem Partner des Unternehmens angeboten wird, wird das Unternehmen die erforderlichen Informationen an diesen Partner übermitteln. Der vom Unternehmen unabhängige Finanzpartner wird die Anfrage des Kunden prüfen und den Kunden darüber informieren, ob er eine solche Zahlungserleichterung gewährt oder nicht. Das Unternehmen haftet nicht für die Verweigerung der Finanzierung.
08
Spät Zahlung
  • 8.1. Jeder Betrag, der am Fälligkeitstag nicht gezahlt wird, unterliegt ohne vorherige Ankündigung Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Satzes sowie die Beitreibung einer Pauschale von 40 Euro. Dieser gesetzliche Zinssatz entspricht dem von der Europäischen Zentralbank für ihre letzte Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatz zuzüglich 10 Prozentpunkten (gemäß Artikel L.441-10 des Handelsgesetzbuchs).
  • 8.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, wenn der vereinbarte Preis nicht am Fälligkeitstag bezahlt wird, entweder die Ausführung des Verkaufs zu verlangen oder den Vertrag per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen und als Entschädigung die geleistete Anzahlung einzubehalten Befehl.
  • 8.3. Darüber hinaus kann das Unternehmen auch beschließen, die Dienstleistungen und die Lieferung der Produkte bis zur Zahlung des zwischen den Parteien vereinbarten Preises auszusetzen.
09
Kundendienst
  • 9.1. Um eine wirksame Lösung für verschiedene Nutzungssituationen des Produkts zu finden, wird der Kunde gebeten, sich vorrangig an die Online-Dokumentation im WIKI zu wenden (Verwendungs-, Hinweis- und Ereignisberichte, Video-Tutorials, Webinare) und an den Team-Support weiterzuleiten.
  • 9.2. Im Fall einer nicht dokumentierten Situation wird der Preis und die Verantwortung für den Vorfall durch ein Portal bevorzugt: PORTAIL SUPPORT CLIENT
  • 9.3. Für alle anderen Arten von Anfragen ist der Kundendienst der Gesellschaft während der Arbeitszeit von Büros zugänglich und nutzt die folgenden Koordinaten:
    – E-Mail: support@myfood.eu
    – Telefon: +33 3 67 37 00 56
  • 9.4. Der Service-Kunde erhält einen Preis und wird für einen Vorfall verantwortlich gemacht, der innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt des Signals festgestellt wird.
  • 9.5. Die Anforderungen an den Kundenservice betreffen die Einzigartigkeit der Verwendung der Produkte gemäß den empfohlenen und dokumentierten Bestimmungen.
  • 9.6. Die Société engagiert sich ein halbes Jahr lang im Rahmen der Lösung eines Vorfalls aufgrund einer Kritik. Der Kunde muss alle nützlichen Informationen übermitteln und die zur Lösung eines Vorfalls erforderlichen Maßnahmen durchführen. Der von der Gesellschaft nicht initiierte und gültige Eingriff erfordert eine vollständige Annullierung der Garantie und des Supports für die Produkte.
  • 9.7. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, einen Vorfall erneut zu qualifizieren, wenn sie sich auf die ordnungsgemäße Funktion des Geräts und seines Zubehörs auswirkt. Aussi, aufgrund der Kritik des Vorfalls, schlägt die Gesellschaft dem Kunden Schadensersatz- und Ersatzmaßnahmen vor. Im Falle einer höheren Funktionsstörung aufgrund eines Standardprodukts oder eines Installationsproblems wird mit bester Sorgfalt ein Eingriff vor Ort vorgeschlagen. Bei der Intervention wird davon ausgegangen, dass das tatsächlich relevante Produkt durch ein äußeres Element mit dem Hinweis auf die gesetzliche Garantie in Berührung kommt (Fehler bei der Montage durch den Kunden, fehlerhafte Wartung, abweichende Verwendung außerhalb von Empfehlungen, Verwendung von Produktstufen). , offensichtliche Schäden usw.), behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Prestation auf dem Kunden umzugestalten.
  • 9.8. Die Art und Weise, wie der Austausch zwischen Kunden und Dienstleistungen des Unternehmens erfolgt, ist konstruktiv, respektvoll und freundlich. Im Falle einer Vertragsverletzung (Anfechtungsklage, erneute Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf verschiedenen Kommunikationskanälen, die nicht geeignet sind, Rückgriff auf den Ruf des Unternehmens usw.) behält sich die Gesellschaft das Recht vor, den vorliegenden Vertrag, ihren Unterhalt und ihre Dienste zu annullieren Es besteht keine Gewähr dafür, dass der Käufer rechtliche Schritte zur Wiedergutmachung und Entschädigung einleitet.
  • 9.9. Die telefonische Kontaktaufnahme zur landwirtschaftlichen und technischen Unterstützung betrifft die Lösung fortgeschrittener Situationen (Kulturleitung, höherer Vorfall auf dem Server). Das Ziel dieser Berufungen liegt nicht in der Formation von Verwendungszwecken auf der Basis der Serre (Démarrage, Cyclage, Prize en Main). Diese Elemente der Ausbildung sind im Kit zur Verheiratung verfügbar, außerdem auf den Plattformen, die sie erhalten haben (WIKI, Videos der Ausbildung auf YouTube).
  • 9.10. Der Kunde verfügt über einen weiteren Brief, den er per E-Mail verschickt. Die Société ist nicht für die Verzögerung oder einen logistischen Vorfall ihrer Kunden verantwortlich. Die folgenden Änderungen oder Änderungen der Lieferanweisungen erfolgen an den Kunden durch eine direkte Kommunikation mit dem Auftraggeber der Gesellschaft.
  • 9.11. Die Lieferung von Materialien, Verbrauchsgütern, Pflanzen und Giften am Wohnsitz wird für folgende Länder vorgeschlagen: Frankreich, Belgien, Allemagne, Luxemburg, Pays-Bas, Österreich, Spanien, Portugal.
  • 9.12. Die Lieferung in Bezug auf Materialien, Verbrauchsgüter, Pflanzen und Gifte wird für folgende Länder empfohlen: Frankreich, Belgien, Luxemburg. Für den Versand von SAV-Materialien in diesen Zonen wird eine Ad-hoc-Vorbereitung durch ein vom Kunden bereitgestelltes System durchgeführt.
  • 9.13. Die Bücher zu den Pflanzen- und Spirulin-Souches finden Sie nach der Installation des Geräts und dieser Geräte.
  • 9.14. Für die Schweiz ist die Lieferung unverzichtbarer Verbrauchsmaterialien nicht autorisiert: Der Kunde muss eine Lieferadresse in Frankreich oder in Deutschland angeben, um diesen Service zu nutzen.
10
Gesetzliche und kommerzielle Garantien

Alle vom Unternehmen angebotenen Dienstleistungen und Produkte unterliegen der gesetzlichen Konformitätsgarantie, insbesondere den Artikeln L.217-4, L.217-5 und L.217-12 des Verbrauchergesetzes, und der Garantie von versteckten Mängeln gemäß Artikel 1641 und 1648, erster Absatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs:

Artikel L.217-4 des französischen Verbraucherschutzgesetzes: „Der Verkäufer liefert vertragsgemäße Waren und haftet für alle zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Konformitätsmängel.

Er haftet auch für Konformitätsmängel, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Installation ergeben, wenn letztere vertraglich in seine Verantwortung übernommen oder unter seiner Verantwortung durchgeführt wurde.“

Artikel L.217-5 des französischen Verbraucherschutzgesetzes: „Die Ware entspricht dem Vertrag:
1° Wenn es für den Zweck geeignet ist, der normalerweise von einem ähnlichen Gut erwartet wird, und, falls zutreffend:
– wenn es der Beschreibung des Verkäufers entspricht und die Eigenschaften aufweist, die der Verkäufer dem Käufer in Form eines Musters oder Modells vorgestellt hat;
– wenn es die Eigenschaften aufweist, die ein Käufer unter Berücksichtigung der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Vertreters, insbesondere in der Werbung oder Kennzeichnung, berechtigterweise erwarten kann;
2° Oder wenn es die im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien definierten Eigenschaften aufweist oder für eine vom Käufer gewünschte besondere Verwendung geeignet ist, die dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht und von diesem akzeptiert wird.

Artikel L.217-12 des französischen Verbrauchergesetzbuchs: „Die Klage wegen Vertragswidrigkeit verjährt innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung der Ware“.

Artikel 1641 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: „Der Verkäufer ist an die Gewährleistung für versteckte Mängel der verkauften Sache gebunden, die sie für den beabsichtigten Zweck ungeeignet machen oder diese Verwendung so beeinträchtigen, dass der Käufer sie nicht erworben hätte, oder hätte nur einen niedrigeren Preis gegeben, wenn er davon gewusst hätte.

Artikel 1648 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, erster Absatz: „Die Klage wegen Sachmängeln muss vom Käufer innerhalb von zwei Jahren nach Entdeckung des Mangels erhoben werden“.
Es wird für alle praktischen Zwecke darauf hingewiesen, dass das Unternehmen nicht für Fehlfunktionen der Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Tools und Software von Drittanbietern verantwortlich gemacht werden kann, über die es keine Kontrolle hat.

11
Verantwortung
  • 11.1. Das Unternehmen ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Produkte und Dienstleistungen dem Kunden unter optimalen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Im Falle unvorhersehbarer äußerer Umstände, die sich auf die Funktionalität des Gewächshauses auswirken (z. B. extremes Wetter, Wassermangel, Unterbrechung der Stromversorgung, vorübergehender oder dauerhafter Verlust der Konnektivität usw.), kann das Unternehmen nicht haftbar gemacht werden. Das Unternehmen haftet nicht für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erbringung aller oder eines Teils der im Vertrag vorgesehenen Leistungen, die entweder auf den Kunden oder auf die unvorhersehbare und unüberwindbare Handlung eines Dritten außerhalb zurückzuführen ist des Vertrages oder auf einen Fall höherer Gewalt. Allgemeiner gesagt, wenn die Gesellschaft haftbar gemacht werden sollte, könnte sie unter keinen Umständen zustimmen, den Kunden für indirekte Schäden oder Schäden zu entschädigen, deren Existenz und/oder Höhe nicht durch Beweise nachgewiesen werden würde.
  • 11.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Unternehmen in keiner Weise haftbar gemacht werden kann, falls die Computerausrüstung oder das elektronische Postfach des Kunden, beispielsweise aufgrund von Anti-Spam-Software, die vom Unternehmen gesendete E-Mail zurückweist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf auf die Kopie des Zahlungsbelegs, die Bestellübersicht oder die E-Mail zur Sendungsverfolgung.
  • 11.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Empfehlungen des Unternehmens im Zusammenhang mit der Verwendung der Ausrüstung zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. Diese Empfehlungen werden nach Wichtigkeit geordnet von: dem Support-Team des Unternehmens (Anruf an Agronomen, Antwort per E-Mail, direkte Antwort auf speziellen Plattformen), der Online-Dokumentation der kollaborativen WIKI-Enzyklopädie, den Empfehlungsblättern des Starterkits, der automatischen Beratung von der HUB-Plattform.
  • 11.4. Der Kunde verpflichtet sich, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Produkte erforderlichen Wartungsmaßnahmen durchzuführen in der Zeit. Einige Teile des Gewächshauses unterliegen einer normalen und üblichen Abnutzung durch den Gebrauch (Holz, bewegliche Teile, elektronische Bauteile, Batterien). Das Unternehmen kann ohne die konsequente und aktive Beteiligung des Kunden an allen oben genannten Maßnahmen keine angemessene Servicequalität für seine Produkte (Produktionsertrag, Nährwert, Erhaltung der Ausrüstung) garantieren.
  • 11.5. Der Kunde verpflichtet sich, als Benutzer und dann möglicherweise als Mitwirkender zu agieren, je nachdem, wie gut er die von den Support-Teams validierten Produkte nutzt.
  • 11.6. Der Kunde verpflichtet sich, bei all seinem Austausch mit dem Unternehmen und seinen Vertretern (Telefonanruf, E-Mail, Interaktion in Teams usw.) respektvoll und wohlwollend zu bleiben. Die wiederholte Nichteinhaltung der Höflichkeits- und Wohlverhaltensregeln führt zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss von den Community-Support-Plattformen.
  • 11.7. Der Austausch auf den Kooperationsplattformen erfolgt in gegenseitigem Respekt der Parteien und in einem offenen und konstruktiven Geist. Das Unternehmen kann die Reaktivität oder den Inhalt der Antworten, die von den internen Support- und Entwicklungsteams oder aktiven Mitgliedern der Community erstellt werden, nicht garantieren.
  • 11.8. Im Falle eines Rückgriffs auf das Mietangebot, das das Unternehmen in Partnerschaft mit einem Finanzierungsunternehmen anbietet, haftet das Unternehmen nicht für Verluste im Zusammenhang mit den Produkten. Obwohl der Kunde nicht Eigentümer der Produkte ist, übernimmt der Kunde die Verwahrung der Produkte auf eigenes Risiko. Daher sind alle Kosten im Zusammenhang mit einer Reklamation vom Kunden zu tragen.
  • 11.9. Die Installation einer Platte erfordert eine Überprüfung der Machbarkeit, die vom Kunden im Rahmen einer detaillierten Anleitung durchgeführt werden kann. Für den Fall, dass sich die Überprüfung als unvollständig oder unzureichend herausstellt, entscheidet sich die Gesellschaft für eine Neubewertung der Ausführung des Chantiers, die eine Umgestaltung für den Kunden mit sich bringt. Das installierte Material entspricht den Empfehlungen des Kunststaates und den Normen hinsichtlich der Dimensionierung. Die Société übernimmt keine Garantie oder Haftung für äußere Elemente ihrer Ausrüstung (extremes Klima, Geländebewegung, Bodenrückzug, Wasserpräsenz, Gelände usw.).
  • 11.10. Der Kunde ist sich der Bestimmungen des vorliegenden Artikels und insbesondere der oben genannten Garantien und Haftungsbeschränkungen voll bewusst, wesentliche Bedingungen, ohne die das Unternehmen niemals einen Vertrag abgeschlossen hätte.
12
Besondere Bedingungen im Zusammenhang mit der Vermietung

Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass das Produkt in einem normalen Gebrauchszustand an das Unternehmen zurückgegeben wird, wobei sein Zustand zu Beginn der Mietzeit und der Zeitraum, in dem das Produkt gemietet wurde , zu berücksichtigen sind.

Die Dauer der Mietzeit wird zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung festgelegt und kann während der Mietzeit im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien geändert werden.

Der Kunde versichert das Produkt auch bei einer Versicherungsgesellschaft.

Darüber hinaus kann der Kunde für jeden Betrag im Zusammenhang mit Reparaturen am Produkt zum Zeitpunkt seiner Rückgabe haftbar gemacht werden, die vom Unternehmen festgelegt werden.

Schließlich werden die Rückgabebedingungen am Ende der Mietzeit im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt.

13
Persönliche Daten – Sicherheit
  • 13.1. Im Zuge der Erbringung der Dienstleistungen und der Lieferung der Produkte erhebt das Unternehmen personenbezogene Daten von den Kunden und insbesondere die folgenden Daten:
    • Namen ;
    • Vornamen ;
    • E-Mail- Adresse;
    • Adresse ;
    • Telefonnummer ;
    • Details Ihrer Korrespondenz mit uns, einschließlich Unterstützung;
  • 13.2. Das Unternehmen lädt Kunden ein, sich auf die hier verfügbare Datenschutzrichtlinie des Unternehmens zu beziehen.
  • 13.3. In diesem Zusammenhang werden die Kunden darüber informiert, dass das Unternehmen dem Datenschutz große Bedeutung beimisst und alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten der Kunden zu gewährleisten.
    Insbesondere verpflichtet sich das Unternehmen:
    • um eine doppelte Authentifizierungssicherheitsebene aufrechtzuerhalten,
    • die Infrastrukturen aktuell zu halten, den Zugriff auf die Daten bedarfsgerecht zu beschränken,
    • die Erfassung sensibler Informationen zu verbieten,
    • zur sicheren Verwaltung von Datensicherungs- und Wiederherstellungsmechanismen.
  • Darüber hinaus verpflichtet sich das Unternehmen :
    • Pflegen Sie einen sicheren und aktuellen Maschinenpark innerhalb des gesamten Mannschaft .
    • Schulen Sie Teammitglieder, um riskante Praktiken zu erkennen (Herunterladen von Tools von Drittanbietern, Bildschirmfreigabe, Passwortverwaltung, telefonische Aufforderung).
    • Sorgen Sie für maximale Diskretion über den Austausch personenbezogener Daten.
    • Verwenden Sie sichere und standardisierte Kommunikationsmittel innerhalb des Teams (E-Mail-Client, Instant Messaging, internes Wiki usw.)
  • 13.4. Im Zuge der Bereitstellung der Produkte werden Kunden darüber informiert, dass sie eine Softwareanwendung verwenden, auf der personenbezogene Daten übermittelt werden können:
    • In der MYFOODHUB- Anwendung vorhandene Daten:
      • Standardmäßig : Sensorwerte, Datensendezeiten, Benutzer-IDs, SIGFOX-IDs, ungefähre GPS-Koordinaten, Gewächshaustypen, Optionen, Gewächshausfotos.
      • Für diejenigen, die zugestimmt haben, Informationen für Besuche zu teilen: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, bevorzugte Kontaktzeit.
    • In der MYFOODAPP- Anwendung vorhandene Daten:
      • Sensorwerte, Datensendezeiten, technische Protokolle
    • Daten, die im MYFOOD Online -Shop vorhanden sind:
      • Identifikatoren, Lieferadresse, Warenkorbinhalt.
      • Daten, die im internen ERP -System vorhanden sind:
    • Kundendatei, Bestellungen, Rechnungen, Verlauf der Kundendienstkommunikation.

Diese Anwendungen sind sicher und das Unternehmen geht diesbezüglich die folgenden Verpflichtungen ein:

    • Anonymisierte Daten zu verwenden und weiterzugeben (kein Hinweis auf die Identität von Kunden oder deren Standort, sofern nicht implizit vereinbart).
    • Schützen Sie die Integrität und den Inhalt der Datenbank, schützen Sie die Plattform vor potenziellen Bedrohungen.
  • 13.5. Schließlich werden die Kunden darüber informiert, dass das Unternehmen Drittanbieter zur Verwaltung von Kundendaten einsetzt.
    Die begrenzte Auswahl dieser Plattformen resultiert aus einem Kompromiss zwischen ihrem funktionalen Aspekt und ihrem Reifegrad in Bezug auf die Informationssicherheit.
    Der Zugriff auf diese Plattformen erfolgt intern über einen zentralen Passwortmanager (doppelte Sicherheitsstufe).
    Folgende Plattformen werden verwendet:
    SIGFOX BACKEND – Empfang von SIGFOX-Nachrichten
    Verwendete Daten: SIGFOX-Nachricht, SIGFOX-Kennung, anonymisierter Name, Kundennummer
    MAILCHIMP – E- Mail- Kampagne senden
    Verwendete Daten: E-Mail, Name, Vorname, Kundennummer
    Verwendete Daten: Aktivitätsrate bei den Mailkampagnen, Aktivitätsrate bei den Aktionen (Schaltflächenaktivierung)
    TYPEFORM – Online- Formular
    Verwendete Daten: im Formular eingegebene Inhalte (Identifikation, Antworten)
    GOOGLE ANALYTICS – ADWORDS – Statistik auf der Website MYFOOD.EU
    Auf transversale Weise verfügen wir über technische Tools, mit denen die Interaktionsebenen auf der Website anonymisiert gemessen werden können.
    Arten der gemessenen Interaktionen: Anzahl der Besucher, besuchte Seiten, Absprungrate, Verkehrsquelle usw.
  • 13.6. Pflichten des Kunden:
    • Kunden erkennen an, dass die von ihnen offengelegten personenbezogenen Daten gültig, aktuell und angemessen sind;
    • Ansehen und den Schutz personenbezogener Daten Dritter nicht zu verletzen und somit die Daten Dritter nicht ohne deren Zustimmung an das Unternehmen weiterzugeben.
  • 13.7. Gemäß dem Dekret Nr. 2011-219 vom 25. Februar 2011 über die Aufbewahrung und Übermittlung von Daten zur Identifizierung einer Person, die an der Erstellung von online veröffentlichten Inhalten mitgewirkt hat, wird der Kunde darüber informiert, dass der Host einer Website verpflichtet ist, a Zeitraum von einem Jahr ab dem Tag der Erstellung von Inhalten für jeden Vorgang, der zur Erstellung von Inhalten beiträgt
    – Die Kennung der Verbindung am Ursprung der Kommunikation;
    – Der vom Informationssystem dem Inhalt zugewiesene Identifikator, der Gegenstand der Operation ist;
    – Die Arten von Protokollen, die für die Verbindung zum Dienst und für die Übertragung der Inhalte verwendet werden;
    – Die Art der Operation;
    – Datum und Uhrzeit der Operation;
    – Die vom Autor des Vorgangs verwendete Kennung, wenn er sie bereitgestellt hat.
  • 13.8. Im Falle der Kündigung des Vertrages oder Schließung des Kontos muss das Hosting-Unternehmen die Informationen, die der Kunde bei Vertragsunterzeichnung (Bestellung) oder wann bereitgestellt hat, auch ein Jahr lang ab dem Datum der Vertragskündigung oder Schließung des Kontos aufbewahren ein Konto wird erstellt, nämlich:
    – Zum Zeitpunkt der Kontoerstellung: das Login für diese Verbindung;
    – Der Vor- und Nachname oder der Firmenname ;
    – Die zugehörigen Postanschriften ; _
    – Die Pseudonyme gebraucht ;
    – Zugehörige E-Mail- oder Kontoadressen;
    – Telefonnummern ; _
    – Das Passwort sowie die Daten, die es ermöglichen, es zu überprüfen oder zu ändern, in ihrer letzten aktualisierten Version.
  • 13.9. Kunden werden darauf hingewiesen, dass nur die folgenden Personen Zugriff auf die Daten haben:
    • Die des Unternehmens internes Personal
    • Die Logistiker von ROUTIERS DE L’EST
    • ARSEA- Rezeptionisten
    • Der Odoo-Berater der Firma OLABS.BE
    • Der Wirtschaftsprüfer PLUS-VALUE EXPERTISE und der Wirtschaftsprüfer
  • 13.10. Sicherheit
    Der Kunde verpflichtet sich, die Sicherheit der Website und im Allgemeinen aller Elemente, die vom Unternehmen bereitgestellt oder verwaltet werden, nicht zu untergraben. Zu diesem Zweck verpflichtet es sich, keinen betrügerischen Zugriff und/oder keine betrügerische Wartung im Informationssystem des Unternehmens vorzunehmen. Der Kunde darf das Informationssystem des Unternehmens nicht beschädigen oder behindern. Sollte der Kunde dies nicht tun, kann das Unternehmen alle Maßnahmen gegen ihn ergreifen und insbesondere eine strafrechtliche Haftung gemäß Artikel 323-1 ff. des französischen Strafgesetzbuches.
14
Geistigen Eigentums
  • 14.1. Das Unternehmen ist Eigentümer aller Elemente seiner Website sowie aller geistigen Eigentumsrechte an den vermarkteten Produkten.
  • 14.2. Der vorliegende Vertrag beinhaltet nicht die Abtretung und Übertragung von materiellem und geistigem Eigentum in Bezug auf die im Rahmen des Vertrags verkauften Elemente und Produkte und ganz allgemein des gesamten vorbereitenden Entwurfsmaterials, das für die Erbringung der Dienstleistungen und den Verkauf der Produkte erforderlich ist.
  • 14.3. Insbesondere bleiben alle gewerblichen Schutzrechte an Zeichnungen, Modellen, Skizzen, Berechnungen und sonstigen Leistungen des Unternehmens ausschließliches Eigentum des Unternehmens.
  • 14.4. Ungeachtet des Vorstehenden gestattet das Unternehmen dem Kunden nur, die oben beschriebenen Gegenstände in Verbindung hiermit zu verwenden. Solche Teile dürfen ohne Zustimmung des Unternehmens weder vom Kunden noch durch Dritte kopiert werden.
  • 14.5. Schließlich wird daran erinnert, dass das Unternehmen alle Rechte an den Begriffen „MYFOOD“ sowie an den Elementen seiner Website myfood.eu besitzt .
15
Newsletter

Indem der Kunde dem ausdrücklich zustimmt, indem er den vorliegenden Vertrag akzeptiert, akzeptiert er, dass das Unternehmen ihm in einer vom Kunden bestimmten Häufigkeit und Form einen Newsletter senden kann, der Elemente im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit enthalten kann.

16
Hauptkraft

Keine der Parteien haftet für ihre Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf das Eintreten eines Ereignisses zurückzuführen ist, das außerhalb ihrer Kontrolle liegt und das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Auswirkungen vernünftigerweise nicht vorhersehbar war die nicht durch geeignete Maßnahmen vermieden werden können.

Jede Vertragspartei informiert die andere Vertragspartei unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein über den Eintritt eines solchen Ereignisses, wenn sie der Ansicht ist, dass dies die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigen könnte.

Im Falle des Eintritts eines solchen Falles höherer Gewalt wird die Erfüllung dieses Vertrages bis zum Verschwinden, Erlöschen oder Ende des Falles höherer Gewalt ausgesetzt. Hält die höhere Gewalt jedoch länger als dreißig (30) Tage an, treffen sich die Parteien, um eine mögliche Vertragsänderung zu erörtern.

Die in diesem Vertrag vorgesehenen Fristen verschieben sich automatisch um die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt.

17
Beendigung
  • 17.1. Für den Fall, dass eine der Parteien eine ihrer wesentlichen Pflichten nicht erfüllt, kann die andere Partei nach erfolgloser Mahnung per Einschreiben mit Rückschein den Vertrag ohne weitere Angabe von Rechts wegen kündigen Formalitäten und unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche.
  • 17.2. In der Inverzugsetzung ist eine angemessene Frist anzugeben, innerhalb der die säumige Partei die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der wesentlichen Pflicht, die Gegenstand der Inverzugsetzung ist, zu beheben hat. Bei Androhung der Nichtigkeit muss die Inverzugsetzung unbedingt auf die vorliegende Auflösungsklausel hinweisen.
18
Kein Widerrufsrecht
  • 18.1. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Produkte gemäß den Spezifikationen des Kunden maßgefertigt sind.
  • 18.2. Auch in Anwendung von Artikel L.221-28 des französischen Verbraucherschutzgesetzes wird der Kunde darüber informiert und akzeptiert, dass er/sie kein Widerrufsrecht für Produkte geltend machen kann, die nach den Spezifikationen des Kunden hergestellt oder eindeutig personalisiert wurden.
19
Anwendbares recht und Gerichtsstand
  • 19.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Frankreichischen Gesetze und sollen entsprechend ausgelegt werden, ohne Berücksichtigung der kollisionsrechtlichen Grundsätze.
  • 19.2. Im falle eines Streitigkeits, das sich aus oder im Zusammenhang mit der Auslegung und/oder Durchführung dieser AGB ergibt, sind der Kunde und das unternehmen nötig, um eine gütliche Beilegung ihres Streitigkeits zu erreichen.
  • 19.3. Einzelne Verbraucher werden informiert, dass sie sich an den Verbraucherombudsmann wenden können.
  • 19.4. Für den falle dieses Versuchs einer gütlichen Beilegung beabsichtigen die Parteien, den streit der ausschliesslichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte der Zuständigkeit des Berufungsgerichts Strassburg in Bezug auf die Fachkräfte zu unterlegen. Für Privatpersonen gelten die Bestimmungen der Zivilprozessordnung.
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Eigentumsvorbehalt

Der Kunde erkennt vorbehaltlos an, dass das Unternehmen das Eigentum an den gelieferten Produkten behält, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist, dh bis das Unternehmen alle fälligen Beträge erhalten hat. Daher ist der Kunde im Falle des Rückgriffs auf eine Finanzierungslösung bis zur vollständigen Zahlung des Preises nicht der vollständige Eigentümer des Produkts.

Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag behält sich das Unternehmen das Recht vor, die gelieferte Ware ohne weitere Formalitäten zurückzunehmen. Die Ware ist sodann auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, der hierzu auf Verlangen verpflichtet ist, unverzüglich an die Firma zurückzusenden. Wurden die von der Gesellschaft gelieferten Produkte vom Kunden bereits weiterverkauft und nicht bezahlt, so erwirbt die Gesellschaft automatisch die entsprechende Forderung des Kunden gegen den Folgekunden. Alle Waren, die sich beim Kunden auf Lager befinden, gelten in Höhe des fälligen Betrags als unbezahlte Waren.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die gelieferte Ware gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zurückzufordern, auch im Falle der Zwangsverwaltung oder Liquidation des Kunden.

Die vorstehenden Regelungen gelten unbeschadet der vorstehenden Vereinbarungen zum Gefahrübergang. Der Kunde haftet daher allein für alle Risiken der Verschlechterung, des Verlustes, des teilweisen oder vollständigen Untergangs , unabhängig von der Schadensursache, auch wenn es sich um ein zufälliges Ereignis oder höhere Gewalt handelt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, jeden Dritten, insbesondere im Falle einer Pfändung, auf das Eigentum der Vorbehaltsware hinzuweisen und die Gesellschaft von einer Pfändung oder ähnlichen Eingriffen unverzüglich zu unterrichten.

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Geschichte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen